Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland in Kraft.

Es verpflichtet größere Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu beachten. Ab dem 1. Januar 2024 wird die Anwendung des Gesetzes auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten ausgeweitet.


Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernimmt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung dieses Gesetzes, indem es sicherstellt, dass die betroffenen Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen. Zu den Aufgaben des BAFA gehört die Überprüfung der Einhaltung von Berichtspflichten, die Durchführung von Kontrollen sowie das Verhängen von Sanktionen bei Verstößen. Zudem stellt das BAFA den Unternehmen Unterstützungsangebote zur Verfügung, wie Leitfäden und Handreichungen, um sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen.