Fehler bei den OSS-Meldungen Q1/2024 im BZSt-Online-Portal

Veraltete Steuersätze im BZSt-Online-Portal und die Auswirkungen auf OSS-Meldungen im Q1/2024

Bei der Erstellung und Einreichung der OSS-Meldungen kam es vielfach zu Fehlern beim Upload der Datei. Diese Problematik betraf insbesondere Umsätze nach Estland und Tschechien. Laut Fehlerdatei beim Upload wurde mitgeteilt, dass die angegebenen Steuersätze nicht mit dem Land des Verbrauchs übereinstimmen.

Grund für die Schwierigkeiten waren veraltete Steuersätze beim BZSt, welche noch nicht auf den aktuellen Stand zum 01.01.2024 gebracht wurden.

Zum 1. Januar 2024 hat Estland den Regelsteuersatz von 20% auf 22% erhöht. Leider war diese Änderung im BZSt-Online-Portal noch nicht aktualisiert worden. Als Konsequenz konnten Umsätze nach Estland mit dem neuen Steuersatz von 22% nicht korrekt in der OSS-Meldung angegeben werden. Umsätze in Estland mit 22% wurden nicht akzeptiert, und die oben beschriebene Fehlermeldung trat auf.

In Tschechien hat sich der ermäßigte Steuersatz auf 12% geändert (von vorher 15 oder 10), sodass Umsätze mit 12% in Tschechien ebenfalls nicht gemeldet werden konnten.

Wir haben das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über diese Fehler informiert.

Update beim BZSt

Zunächst wurden im BZSt-Online-Portal die Steuersatzänderungen, die einige Mitgliedstaaten haben zum 01.01.2024 ihre Steuersätze vorgenommen hatten, nicht berücksichtigt. Auf unsere Anmerkungen und Rückfragen meldete sich mittlerweile das BZSt und die Umstellung der Steuersätze wurden vorgenommen. Man teilte uns mit, dass es in der Zeit vom 01.04.2024 bis 16.04.2024 zu den oben genannten Fehlern kam.

Eine fristgerechte Übermittlung der Steuererklärung mit den korrekten Steuersätzen ist nun bis zum 30.04.2024 möglich.